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REMISSIONSRICHTLINIEN FÜR DEN BUCHHANDEL
Wir möchten unseren Handelspartnern faire und transparente Bedingungen für Remissionen bieten. Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für Rücksendungen von Verlagsprodukten:
1. Genehmigung und Voraussetzungen
- Remissionen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verlages oder Außendienstes.
- Ausgenommen hiervon sind Mängelexemplare, Rückrufe sowie Remissionen bei Preisänderungen.
- Eine Genehmigung erfolgt ausschließlich für wiederverkäufliche, unbeschädigte Exemplare.
- Fest bezogene Exemplare (ohne vor Lieferung vereinbartes Remissionsrecht) können nur in begründeten Ausnahmefällen remittiert werden.
2. Abwicklung
- Remittenden sind ausschließlich an die Auslieferung zu senden.
- Versand- und Nebenkosten trägt der Absender.
- Bei jeder Remission sind die Bezugsdaten (insbesondere Rechnungsnummer) sowie die Remissionsgenehmigung beizulegen.
- Nicht genehmigte Remissionen werden nicht oder nur mit reduziertem Rabatt gutgeschrieben. Eine Rücksendung der Exemplare erfolgt nicht.
- Es gilt eine Remissionsquote von maximal 5% des Vorjahres-Nettoumsatzes.
3. Preisänderungen
Gemäß § 3 Abs. 6 der Verkehrsordnung besteht bei Ladenpreisaufhebungen und -herabsetzungen ein Remissionsrecht für Exemplare, die innerhalb der letzten zwölf Monate bezogen wurden.
- Der Anspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe geltend gemacht werden.
- Eine gesonderte Genehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
4. Vergriffene Titel und Fristen
- Titel, die seit mindestens einem Jahr vergriffen sind oder deren Preisaufhebung seit über drei Monaten im Börsenblatt veröffentlicht wurde, können nicht mehr remittiert werden.
- Remissionen sind frühestens sechs Monate und spätestens 18 Monate nach Bezug möglich.
- Exemplare, deren Bezug länger als 18 Monate zurückliegt, werden nicht gutgeschrieben.
- Bei Rückrufen, Vergriffenmeldung oder Preisänderungen gilt: innerhalb der letzten zwölf Monate bezogene Exemplare dürfen ohne Genehmigung remittiert werden; der Anspruch ist innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe geltend zu machen.
5. Zustand der Exemplare
- Nur einwandfreie, verlagsneue Exemplare ohne Gebrauchsspuren werden voll gutgeschrieben.
- Beschädigte und/oder nicht wiederverkaufsfähige Exemplare sowie Titel mit Bezug älter als 18 Monate werden nicht gutgeschrieben.
- In begründeten Ausnahmefällen kann eine Gutschrift mit 75 % Rabatt erfolgen.
6. Auflagenwechsel
- Bei einem Auflagenwechsel können Vorauflagen innerhalb von acht Wochen nach Erscheinen der Neuauflage ohne Genehmigung remittiert werden.
7. Gutschriftensätze
- Unbeschädigte Exemplare, Bezug innerhalb der letzten 365 Tage: Gutschrift zum Bezugsrabatt.
- Unbeschädigte Exemplare, Bezug älter als 365 Tage (aber maximal 18 Monate): Gutschrift mit 60 % Rabatt.
- Beschädigte oder zu alte Exemplare (Bezug über 18 Monate): keine Gutschrift, in Ausnahmefällen 75 % Rabatt.
Bei Fragen oder Sonderfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Außendienst oder direkt an den Verlag.