REMISSIONSRICHTLINIEN FÜR DEN BUCHHANDEL

Wir möchten unseren Handelspartnern faire und transparente Bedingungen für Remissionen bieten. Bitte beachten Sie die folgenden Regelungen für Rücksendungen von Verlagsprodukten:

1. Genehmigung und Voraussetzungen

  • Remissionen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Verlages oder Außendienstes.
  • Ausgenommen hiervon sind Mängelexemplare, Rückrufe sowie Remissionen bei Preisänderungen.
  • Eine Genehmigung erfolgt ausschließlich für wiederverkäufliche, unbeschädigte Exemplare.
  • Fest bezogene Exemplare (ohne vor Lieferung vereinbartes Remissionsrecht) können nur in begründeten Ausnahmefällen remittiert werden.

2. Abwicklung

  • Remittenden sind ausschließlich an die Auslieferung zu senden.
  • Versand- und Nebenkosten trägt der Absender.
  • Bei jeder Remission sind die Bezugsdaten (insbesondere Rechnungsnummer) sowie die Remissionsgenehmigung beizulegen.
  • Nicht genehmigte Remissionen werden nicht oder nur mit reduziertem Rabatt gutgeschrieben. Eine Rücksendung der Exemplare erfolgt nicht.
  • Es gilt eine Remissionsquote von maximal 5% des Vorjahres-Nettoumsatzes.

3. Preisänderungen

Gemäß § 3 Abs. 6 der Verkehrsordnung besteht bei Ladenpreisaufhebungen und -herabsetzungen ein Remissionsrecht für Exemplare, die innerhalb der letzten zwölf Monate bezogen wurden.

  • Der Anspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe geltend gemacht werden.
  • Eine gesonderte Genehmigung ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

4. Vergriffene Titel und Fristen

  • Titel, die seit mindestens einem Jahr vergriffen sind oder deren Preisaufhebung seit über drei Monaten im Börsenblatt veröffentlicht wurde, können nicht mehr remittiert werden.
  • Remissionen sind frühestens sechs Monate und spätestens 18 Monate nach Bezug möglich.
  • Exemplare, deren Bezug länger als 18 Monate zurückliegt, werden nicht gutgeschrieben.
  • Bei Rückrufen, Vergriffenmeldung oder Preisänderungen gilt: innerhalb der letzten zwölf Monate bezogene Exemplare dürfen ohne Genehmigung remittiert werden; der Anspruch ist innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe geltend zu machen.

5. Zustand der Exemplare

  • Nur einwandfreie, verlagsneue Exemplare ohne Gebrauchsspuren werden voll gutgeschrieben.
  • Beschädigte und/oder nicht wiederverkaufsfähige Exemplare sowie Titel mit Bezug älter als 18 Monate werden nicht gutgeschrieben.
  • In begründeten Ausnahmefällen kann eine Gutschrift mit 75 % Rabatt erfolgen.

6. Auflagenwechsel

  • Bei einem Auflagenwechsel können Vorauflagen innerhalb von acht Wochen nach Erscheinen der Neuauflage ohne Genehmigung remittiert werden.

7. Gutschriftensätze

  • Unbeschädigte Exemplare, Bezug innerhalb der letzten 365 Tage: Gutschrift zum Bezugsrabatt.
  • Unbeschädigte Exemplare, Bezug älter als 365 Tage (aber maximal 18 Monate): Gutschrift mit 60 % Rabatt.
  • Beschädigte oder zu alte Exemplare (Bezug über 18 Monate): keine Gutschrift, in Ausnahmefällen 75 % Rabatt.

Bei Fragen oder Sonderfällen wenden Sie sich bitte an Ihren Außendienst oder direkt an den Verlag.